Rechtsgebiete
Stiftungsrecht
Stiftungen eröffnen die Möglichkeit, Vermögenswerte für einen gemeinnützigen oder kirchlichen Zweck zur Verfügung zu stellen, ein Unternehmen zu erhalten und fortzuführen oder privates Nachlassvermögen zu sichern. Zu unterscheiden sind privatrechtliche, öffentlich-rechtliche, kirchliche und kommunale Stiftungen. Das Stiftungsrecht bildet den Rahmen für die unterschiedlichen Gestaltungen und für die tägliche Arbeit der Stiftungen.
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Erbrecht
Die erbrechtliche Beratung und Vertretung umfasst unter anderem die Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen und von lebzeitigen Übertragungen, die Regelung der Unternehmensnachfolge, das Vorgehen der Beteiligten im Erbfall, die gerichtliche Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen und die Fragen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.
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Vereins- und Verbandsrecht
Vereine und Verbände sind traditionell die am weitesten verbreiteten Zusammenschlüsse zur Verfolgung von gemeinsamen Interessen. Sie sind geprägt durch das Engagement und die Teilhabe ihrer Mitglieder. Das Vereins- und Verbandsrecht behandelt die vielfältigen Bedingungen für diese Art der Förderung von gemeinschaftlichen Zielen.
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Steuerrecht
Die Gestaltung von Satzungen, Verträgen und Vermögensübertragungen hat insbesondere auch steuerliche Auswirkungen. Diese Effekte gilt es zu optimieren. Ferner geht es in diesem Rechtsgebiet um die effektive anwaltliche Vertretung gegenüber den Finanzbehörden (Erhebungsverfahren, Vollstreckung, Einspruchsverfahren), vor den Finanzgerichten sowie im Steuerstrafverfahren.
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