Aktuelles

Erbrecht des Fiskus

Eine Fiskuserbschaft kommt neben Erben der dritten Ordnung nicht in Betracht; ist die ganze Linie eines Großelternpaares weggefallen, tritt gemäß § 1926 Abs. 4 BGB die Linie des anderen Großelternpaares an ihre Stelle, nicht der Fiskus. Für die Feststellung des Fiskuserbrechts gemäß § 1964 BGB ist beim Nachlassgericht funktionell grundsätzlich der Rechtspfleger zuständig.

OLG Braunschweig, Beschluss v. 17. Dezember 2021, Az. 3 W 48/21, (www.juris.de)



Mehrere Erbteile für von Tante adoptiertes Kind

Ein von seiner Tante adoptiertes Kind kann bei gesetzlicher Erbfolge im Fall des Versterbens einer weiteren Schwester seiner Mutter sowohl den Erbteil seiner Adoptivmutter als auch den Erbteil seiner leiblichen Mutter, ebenfalls einer Schwester der Erblasserin, erben.

OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 15. Dezember 2021, Az. 21 W 170/21, (www.rsw.beck.de)



Festsetzung des Geschäftswertes im Erbscheinverfahren

Eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 21 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) kann dann anzunehmen sein, wenn das Nachlassgericht bei der Bemessung des Geschäftswerts im Erbscheinverfahren bei fehlender Mitwirkung des hierzu verpflichteten Erben anstatt eigene Ermittlungen anzustellen, eine erkennbar unrealistisch überhöhte Schätzung des Nachlasswertes vornimmt.

OLG Hamm, Beschluss v. 18. August 2021, Az. 10 W 69/21, (www.justiz.nrw.de)



Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

Der Pflichtteilsberechtigte hat im Rahmen des Auskunftsanspruchs zu Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen keinen Anspruch auf die Vorlage von Belegen. Wird der Beklagte nicht nur zur Auskunftserteilung, sondern auch zur Belegvorlage verurteilt, kommt es für die Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes auch auf die Kosten an, die mit der Beschaffung der Belege verbunden sind.

OLG München, Urteil v. 23. August 2021, Az. 33 U 325/21, in: Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungsreport (NJW-RR) 2021, 1376



Reform des Stiftungsrechts

Am 22. Juli 2021 trat das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts in Kraft. Ziel des Gesetzgebers war es insbesondere, auf Bundesebene die verschiedenen stiftungsrechtlichen Regelungen der Länder zu vereinheitlichen. Das Recht der rechtsfähigen Stiftungen wird nunmehr bundeseinheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die bestehenden Unterschiede in den Stiftungsgesetzen der Länder werden damit beseitigt. Dies soll zu mehr Rechtssicherheit im Bereich der Stiftungen führen.

Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts vom 16. Juli 2021 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 47, 2947)



Vollstreckung aus notarieller Urkunde bei Mietverhältnis

Besteht ein Erbauseinandersetzungsvertrag zur Überlassung einer Wohnung zu einem sehr geringen Nutzungsentgelt, so findet eine Räumungsvollstreckung gegen Übertragung des Erbteils nicht statt. Auch bei Vereinbarung eines nur sehr geringen Nutzungsentgeltes liegt ein Mietvertrag vor.

Landgericht Osnabrück, Beschluss v. 23.07.2021, Az. 2 T 275/21 (www.juris.de)



"Erbvertrag" im Sinne der Europäischen Erbrechtsverordnung

Das gemeinschaftliche Testament nach deutschem Recht, das wechselseitige Verfügungen enthält, ist als Erbvertrag nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EUErbVO) anzusehen. Gemäß Art. 3 Abs. 1 b) EuErbVO ist ein Erbvertrag eine Vereinbarung, einschließlich einer Vereinbarung aufgrund gegenseitiger Testamente, die mit oder ohne Gegenleistung Rechte am künftigen Nachlass oder künftigen Nachlässen einer oder mehrerer an dieser Vereinbarung beteiligter Personen begründet, ändert oder entzieht. Hierunter fällt auch das gemeinschaftliche Testament nach deutschem Recht, das wechselbezügliche Verfügungen im Sinne von § 2270 BGB enthält.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 24. Februar 2021, Az. IV ZB 33/20, in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2021, 1159





© 2006 - 2023 . Nikolai Nikolov