Erbfall

Beratung im Erbfall

Im Erbfall ist es das Ziel der Beratung, unverzüglich die Situation des Nachlasses zu ermitteln und Ihnen zugleich Ihre Ansprüche und Ihre Handlungsalternativen anschaulich zu machen. Dies betrifft zum Beispiel die folgenden Fragen:

  • Vorliegen von letztwillige Verfügungen
  • Erbenstellung
  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • Erbengemeinschaft
  • Erbschein

Gerichtliche Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen

Im Konfliktfall bleibt zuweilen am Ende nur der Weg, die berechtigten Ansprüche mit Hilfe der Gerichte durchzusetzen. Hierbei sind Engagement, Sorgfalt und Augenmaß in besonderer Weise geboten. Die erbrechtlichen Klagen richten sich vor allem auf die Gegenstände:

  • Auskunft
  • Erbenfeststellung
  • Herausgabe der Erbschaft
  • Erbteilung
  • Vermächtniserfüllung
  • Pflichtteilsanspruch

Besondere erbrechtliche Verfahren

Die förmlichen Verfahren vor dem Nachlassgericht sind, je nach den konkreten Umständen, zu prüfen und gegebenenfalls in die Wege zu leiten. Dies sind insbesondere:

  • Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
  • Erbscheinsverfahren
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassverwaltung




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